Antenne Tirol

Ab wann bekommen wir "hitzefrei"?

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 Hitzefrei-Regelung wird von 35 auf 32,5 Grad Celsius abgesenkt. 

Die Entgelte von 100.000 Bauarbeitern im Bauhauptgewerbe steigen ab 1. Mai um 3,35 Prozent. Das sagte der Arbeitgeber-Chefverhandler GBH-Chef Josef Muchitsch (SPÖ) nach nur einer Verhandlungsrunde am Montag. Als einen weiteren Eckpunkt nannte er im Gespräch mit der APA die neue Hitzefrei-Regelung am Bau von 35 auf 32,5 Grad Celsius. "Bei diesen Klimaentwicklungen ist das sehr wichtig", betonte er.
 
"Die KV-Runde war auch geprägt von Maßnahmen zur Verbesserung der Jahresbeschäftigung", betonte der oberste Baugewerkschafter auch neue Wege, die künftig zur Senkung der Stempelzeit am Bau beschritten werden. Derzeit sind Bauhackler durchschnittlich knapp 100 Tage im Winter arbeitslos. "Diese Zeit soll unter fairen Bedingungen um ein Drittel gesenkt werden. Ziel ist es, die Arbeitslosigkeit am Bau um einen Monat zu senken", kündigte Muchitsch an. Dahingehend haben die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter vereinbart, Details in einer Arbeitsgruppe auszuarbeiten. "Das Maßnahmenpaket soll den Bauspitzen im Oktober präsentiert werden", sagte Muchitsch. Endgültig greifen könnten die neuen Regeln zur Jahresarbeitszeit dann ab 2020.
 

Vier-Tage-Woche

Die mögliche Vier-Tage-Woche hätten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im KV ausgemacht, sagte Muchitsch unter Verweis darauf, dass "die Regierung hier säumig war". "Künftig ist es möglich, an vier Tagen in der Woche maximal zehn Stunden zu arbeiten - entweder über Betriebsvereinbarungen oder Einzelvereinbarungen, wenn es keinen Betriebsrat gibt."
 

Auf Arbeitsplatz raumklimatische Verhältnisse 

Der Arbeitgeber hat laut Arbeitsstättenverordnung dafür zu sorgen, dass in Räumen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Eine Obergrenze gibt es laut Alexander Heider, Arbeitnehmerschutzexperte der AK Wien, nicht. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss allerdings mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, verursacht durch Maschinen oder Lichtspots, sind abzuschirmen.
 
Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, wegen hochsommerlicher Temperaturen eine Klimaanlage zu installieren. Ist allerdings eine solche vorhanden, ist dafür zu sorgen, dass die Raumtemperatur, in denen Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung wie Büroarbeiten verrichtet werden, zwischen 19 und 25 Grad liegt. Bei normaler körperlicher Belastung wie häufiges Stehen, hat die Raumtemperatur zwischen 18 und 24 Grad zu betragen. In der Nacht bzw. in den frühen Morgenstunden sollten die Räume gut durchgelüftet werden.
 
Vorhandene Bekleidungsvorschriften könnten gelockert, Tisch- oder Standventilatoren bereitgestellt und - so möglich - Duschgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Es könnte auch der Arbeitsbeginn vorverlegt werden, um die größte Hitze zu vermeiden, bzw. zusätzliche Pausen eingelegt werden.
 
Wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, sind bei hohen Temperaturen gesundheitliche Probleme zu befürchten. Besonderen Schutz erhalten werdende und stillende Mütter, Frauen an Steharbeitsplätzen oder ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer. Die AK Wien wird an Hitzetagen öfter kontaktiert und über zu heiße Arbeitsplätze informiert. Das Arbeitsinspektorat kann diese dann kontrollieren.
 
 
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