Antenne Tirol

Trotz VfGH-Urteils: Rauchverbot kommt ab 1. November

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Der VfGH bestätigte die Raucherlaubnis in Gastlokalen – ein Verbot kommt aber ab Herbst.

 

Es ist ein Begräbnis 
1. Klasse, das der Verfassungsgerichtshof VfGH der Klage der Stadt Wien gegen die von der türkis-blauen Regierung beschlossene Raucherlaubnis bereitete. Das Höchstgericht unter Leitung von Christoph Grabenwarter schmetterte die Klage, die immerhin von einer 17-jährigen Schülerin mit eingebracht worden war, in allen Punkten ab.

Gesundheitsschutz

So komme es eben vor, dass der Gesetzgeber „menschliche Verhaltensweisen akzeptiert, die auf die eine oder andere Weise (auch erhebliche) negative Auswirkungen für andere Menschen oder die Allgemeinheit haben können“. Auch, dass Arbeitnehmer in der Gastronomie schlechter geschützt werden, lässt der VfGH im Urteil gelten.

FPÖ jubelte – aber zu früh. Wiens FPÖ-Vizebürgermeister Dominik Nepp ließ zwar prompt eine Jubel-Presseaussendung vom Stapel – allerdings zu früh: Wie die Tageszeitung ÖSTERREICH sowohl aus der Umgebung von ÖVP-Obmann Sebastian Kurz als auch von Klubchef August Wöginger erfuhr, will die ÖVP auf Anti-Raucher-Kurs bleiben und die mit der FPÖ beschlossene Raucherlaubnis in der Juli-Sitzung des Nationalrates kippen.  

Da die ÖVP auf eine Übergangsfrist für die Gastronomie bis zum 1. November beharrt, wird das völlige Rauchverbot auch erst dann in Kraft treten.

Krach im Höchstgericht

Das VfGH-Urteil dürfte damit zwar wirkungslos sein – es ist aber trotzdem bemerkenswert: Laut Insider-Informationen wollte der zuständige Referent die Raucherlaubnis ursprünglich kippen – die (türkis-blaue) Mehrheit des Gerichtshofes ist aber der Linie der vormaligen ÖVP-FPÖ-Regierung gefolgt. (gü)

Antrag fertig: Übergangsfrist für die Wirte

25 Jahre wird über das Rauchverbot in der Gastronomie gestritten – als eines der letzten EU-Länder wird es Österreich jetzt einführen: Im Parlament liegt ein Antrag von SPÖ, Neos und Jetzt, der einen Beschluss Anfang Juli vorsieht – und dem auch die ÖVP zugestimmt hat. Allerdings: Die ÖVP besteht auf einer Übergangsfrist für die Wirte bis zum 1. November – dies sei auch schon so mit den anderen Parteien ausgemacht, hieß es unisono.

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