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Private Treffen nur noch zu sechst

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Kurz: 'Geht Trend so weiter, gibt es 6.000 Neuinfizierte pro Tag im Dezember'.

Die Regierung hat auf die jüngsten Entwicklungen in der Corona-Krise mit Verschärfungen bei Veranstaltungen reagiert: Professionelle Veranstaltungen werden ab Freitag weiter beschränkt, das betrifft unter anderem die Fußball-Bundesliga oder die Staatsoper, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Montag. Demnach werden outdoor nur mehr 1.500 Besucher zugelassen, indoor 1.000, das Tragen einer Mund-Nasenschutzmaske ist verpflichtend, Speisen und Getränke gibt es nicht.
 
Nicht reglementiert sind Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze indoor bis maximal sechs Personen, outdoor bis zwölf Erwachsene. Bei höheren Personenzahlen muss die Veranstaltung angezeigt werden. "Das gilt überall. Das betrifft das Restaurant genauso wie den Yoga-Kurs", sagte Kurz. Ausgenommen sind nur Veranstaltungen in beruflicher Ausübung und Begräbnisse.
 
Kurz nannte die Situation europaweit extrem herausfordernd. Zur Lage in Österreich sagte der Kanzler: "Wenn der Trend so weitergeht, haben wir 6.000 Neuinfektionen pro Tag im Dezember." Die nächste Monate würden ein "rot-weiß-roter Kraftakt": "Je besser wir zusammenhalten, je besser jeder einzelne mitmacht, desto besser werden wir durch die Situation kommen", betonte Kurz.
 

Noch weniger Zuschauer in den Stadien erlaubt

Die Bundesregierung hat auf die steigenden Corona-Fallzahlen mit Verschärfungen bei Veranstaltungen reagiert: Professionelle Veranstaltungen werden ab Freitag weiter beschränkt, das betrifft unter anderem die Fußball-Bundesliga oder die Eishockey-Liga, aber auch das Wiener Stadthallen-Tennisturnier. Outdoor werden nur noch 1.500 Besucher (zuvor 3.000) zugelassen, indoor 1.000. Das Tragen einer Mund-Nasenschutzmaske ist verpflichtend, Speisen und Getränke gibt es nicht.
 

Die Maßnahmen im Detail

Verschärfungen bei Veranstaltungen und privaten Zusammenkünften:
  • Ohne zugewiesene Sitzplätze: Indoor 6 Personen, Outdoor 12 Personen
  • bei allen Veranstaltungen mit mehr Personen nur mit zugewiesenen Sitzplätzen und NEU: Anzeigepflicht bei der Gesundheitsbehörde
  • Bewilligungspflicht bleibt bei 250 Personen
  • Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen indoor und outdoor
  • Keine Speisen und Getränke bei Veranstaltungen (außer bei ganztägigen Aus- und Weiterbildungen)
  • Maximalzahl bei behördlich genehmigten Veranstaltungen wird reduziert auf 1.000 Indoor, 1.500 Outdoor
 
 
Regelungen in der Gastronomie:
 
  • 6 Personen am Tisch (plus minderjährige Kinder)
  • Keine Konsumation vor dem Lokal nach der Sperrstunde
  • Verpflichtendes Präventionskonzept bei Restaurants mit >50 Sitzplätzen (statt bisher 200)
 
 
 Schutz der vulnerablen Gruppen in Altersheimen:
  • MNS-Pflicht in allen allgemeinen Bereichen
  • Testungen bei Neu- und Wiederaufnahme von Bewohnern
  • Einheitliche Regelungen für MNS-Pflicht für Personal + regelmäßige Screenings
  • Gesundheitschecks, Voranmeldung und MNS-Pflicht für Besucher
  • Hygiene- und Präventionskonzept für alle Einrichtungen verpflichtend
 
 
Verpflichtende Tests für Personen, die aus dem Ausland einreisen und in körpernahen Dienstleistungen arbeiten
 
 
Die Bundesländer können und sollen weiter regional verschärfen je nach Infektionslage. Unter anderem empfiehlt die Bundesregierung:
 
  • Weitergehende Einschränkungen bei Veranstaltungen bis hin zur gänzlichen Untersagung
  • Vorverlegung der Sperrstunde
  • Alkohol-Verbot (und Verkaufsverbot ab Sperrstunde) und Maskenpflicht auf belebten Plätzen outdoor
  • Ausdünnung und Fernunterricht bei Universitäten und Schulen
  • Verschärfte Maßnahmen bei Alten- und Pflegeheimen über die Bundesregeln hinaus
  • Betretungsverbote für Gastronomie und Handel
  • Quarantänemaßnahmen für Gemeinden und Bezirke
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