Antenne Tirol

32 Hilfstätigkeiten für Asylwerber

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Das Innenministerium hat eine angekündigte Liste mit den gemeinnützigen Tätigkeiten für Asylwerber ausgearbeitet. 

Laut der Liste des Innenministeriums sollen Flüchtlinge als Schülerlotse arbeiten oder Straßenreinigungen durchführen. Die aufgelisteten 32 Hilfstätigkeiten aus verschiedenen Kategorien für Bund, Länder und Gemeinde müssen dem Wohle der Allgemeinheit dienen, sozialen Charakter haben und dürfen keine bestehenden Arbeitsplätze ersetzen oder gefährden. Das Innenministerium bestätigte, dass während der Tätigkeit die Asylwerber unfallversichert sind und der „Sicherheits- und Gesundheitsschutz“ nicht unter die Mindeststandards fällt.

Administrative Tätigkeiten

Asylwerber können in der Verwaltung administrative Tätigkeiten übernehmen, wie zum Beispiel kopieren oder Daten in Excel-Tabellen eintragen. Sie könnten aber auch bei diversen Veranstaltungen als Sprachmittler fungieren und Flohmärkte und Sportfeste mitorganisieren.

Schülerlotse und Altenbetreuer

Im Rahmen der sozialen Tätigkeiten können Flüchtlinge Schülerlotsendienste oder Besuchsdienste in der Altenbetreuung übernehmen. Ebenso sind Dolmetschtätigkeiten in Schulen eine Möglichkeit. Asylwerber mit Ausbildung in Gesundheitsberufen dürfen auch in Gemeinde- und Landeskrankenhäusern tätig sein.

Landschaftspflege

Eine weitere Kategorie ist die Landschaftspflege. Flüchtlinge dürfen Straßen und Parkanlagen reinigen, aber auch Sportanlagen und Spielplätze betreuen. Schneeräumen und Laubkehren auf dem Friedhof sollen ebenfalls erlaubt sein.

Gemeinnützige Arbeiten im Umweltbereich

Weitere gemeinnützige Tätigkeiten sind in den Bereichen Umwelt, Abfall und Tiere, Kultur und Freizeit geplant. Es ist allerdings nicht erlaubt, Flüchtlinge für andauernde Arbeiten einzusetzen, die Arbeitssuchenden zu Verfügung stehen und vom AMS vermittelt werden können. Auch für Dienstleistungen in Privathaushalten und Tätigkeiten in „gewinnorientierten Unternehmensbereichen der Gebietskörperschaften“ gibt es keine Erlaubnis. 

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