Antenne Tirol

Achtung beim Kurzurlaub

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Die bevorstehenden Feiertage nutzen viele um mit dem Auto zu verreisen.

Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam. Diese Feiertage lassen das Urlauberherz höherschlagen und so entscheiden sich viele bereits für einen Kurzurlaub, oftmals im Süden. Die beliebtesten Autoreiseziele sind immer noch Italien, Kroatien und Slowenien. Seit letztem Jahr verzeichnet der ARBÖ Informationsdienst aber auch immer mehr Anfragen zu Reisen nach Deutschland und Ungarn. Worauf Autofahrerinnen und Autofahrer in diesen Ländern besonders Acht geben müssen, hat der ARBÖ in 5 Reisetipps zusammengefasst:

1) Reisepass oder Personalausweis

Eines der Dokumente muss immer mit, denn der Führerschein alleine reicht nicht aus! Auch wenn es keine direkten Grenzkontrollen gibt, muss man sich im Landesinneren bei Kontrollen ausweisen können. Prinzipiell gilt: Der Reisepass sollte nicht abgelaufen sein. Auch wenn für Nachbarländer, wie Deutschland, Italien, Kroatien und Slowenien für Österreicher eine Ablauffrist bis zu 5 Jahren gilt. In der Praxis kann ein abgelaufener Reisepass im Einzelfall bei Autovermietungen ein Grund dafür sein, kein Mietauto zu bekommen. Mietunternehmen entscheiden selbst wem sie ein Auto vermieten. Der Personalausweis muss immer gültig sein. Egal welchen Alters, benötigen Kinder einen eigenen Pass. Kinderreisepässe (bis zum 12. Lebensjahr) müssen in jedem Land gültig sein – hier gibt es keine Ausnahmen. Wichtig: Bei der Mitnahme von fremden Kindern ist eine Vollmacht nötig.

2) Warnwesten und Ersatzlampensets

In Italien, Kroatien und Slowenien gilt eine Warnwestenpflicht für alle Insassen. In Österreich und Deutschland wird mindestens eine Warnweste benötigt, denn die Trageverpflichtung besteht ausschließlich für den Fahrer des Kraftfahrzeugs. Das Mitführen eines Ersatzlampensets ist in Italien, Slowenien und Kroatien vorgeschrieben. Ausnahmen bestehen hier für Fahrzeuge mit Xenon- und LED Scheinwerfern. Der ARBÖ empfiehlt allerdings auch in anderen Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, ein Ersatzlampenset mitzuführen.

3) Pickerl-Fristen

Grundsätzlich gilt, dass die § 57a Begutachtung in allen EU- und EWR Staaten anerkannt wird. Achtung: Im Ausland gelten die österreichischen Überziehungsfristen von 4 Monaten nicht. In Kroatien gibt es sogar eine Gesetzgebung, die eine Überziehung ausdrücklich verbietet. Daher nur mit gültigem Pickerl ins Ausland verreisen.

4) Die grüne Versicherungskarte

Die Grüne Versicherungskarte dient als international anerkannter Versicherungsnachweis und ist bei der eigenen Haftpflichtversicherung erhältlich. Innerhalb Europas reicht das Kfz Kennzeichen aus, um zu belegen, dass eine gültige Versicherung für das Fahrzeug besteht. In der Praxis kann es in Einzelfällen aber vorkommen, dass bei Kontrollen im Ausland die Versicherungskarte verlangt wird. Daher empfiehlt der ARBÖ immer eine aktuelle Grüne Versicherungskarte mitzuführen.

5) Mautpflichten in Nachbarländer

Italien und Kroatien rechnen mit streckenbezogener Maut ab. Hier gibt es Mautstellen an den Autobahnen. Elektronische Bezahlungsarten im Vorfeld (Via Card oder Telepass) sind möglich. Anders ist es in Slowenien, hier gibt es „nur“ die Klebevignetten. Die Pkw-Maut in Deutschland ist derzeit noch nicht in Kraft. Alle gängigen Vignetten sind in den ARBÖ-Prüfzentren erhältlich. Achten Sie bei Reisen ins Ausland auch immer auf die Treibstoffpreise. Hier kann man sich unter Umständen noch einige Euro sparen. Der ARBÖ warnt weiter vor einer gängigen Methode in Slowenien und Kroatien. Bei Fahrten mit dem Auto genau darauf achten, wo das Fahrzeug abgestellt wird und vorab über die jeweils örtlichen Parkvorschriften informieren. Häufig kommen Beschwerden von Mitgliedern, die nach einem Aufenthalt in diesen beliebten Urlaubsländern Post der örtlichen Behörde zur Begleichung einer Parkstrafe bekommen, obwohl der Parkplatz vermeintlich legal war. Für alle die auf Nummer sicher gehen wollen, bietet der ARBÖ mit dem Sicherheit-Pass den besten Rundum-Schutz für Reise und Mobilität – in Österreich und in Europa. Im Falle des Falles übernimmt dieser nicht nur die Kosten für Fahrzeugrücktransport, Krankenrückholung aus dem Ausland, Hubschrauberrettung, Krankenversicherung im Ausland oder Wildschadenvergütung, sondern hilft auch bei der Organisation.

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