Antenne Tirol

Angeklagte verurteilt

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Ex-Technik-Chef und Ex-Geschäftsführer zu Haftstrafen verurteilt.

Der Strafprozess um die Salzburger Osterfestspiele ist am Dienstag mit zwei Schuldsprüchen gegen die beiden noch im Verfahrenen verbliebenen Angeklagten zu Ende gegangen. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Daniela Meniuk-Prossinger sprach nach fast 35 Verhandlungstagen die beiden Angeklagten schuldig.

Der ehemalige Technische Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus K., wurde wegen Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betruges zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Klaus K. war im Verfahren in Teilbereichen geständig. Der frühere Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael D., fasste wegen Untreue eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten aus. Michael D. hatte im Verfahren stets seine Unschuld beteuert.

Ein ebenfalls angeklagter Medienkaufmann war wegen überhöhter Rechnungen und Scheinrechnungen für Bühnenausstattungen im sechsstelligen Euro-Bereich bereits am 25. November 2013 wegen gewerbsmäßig schweren Betruges zu 24 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
 

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