Nebenerwerbsbauern betroffen

Bauern protestieren über Neuregelung

10.09.2014

Nebenerwerbsbauern erhalten ab September kein Arbeitslosengeld vom AMS mehr, wenn ihr Nebenerwerb gekündigt wird.

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Diese Regelung gilt für Nebenerwerbsbauern, die ihre Pensionsversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern haben. Ihnen soll zukünftig kein Arbeitslosengeld mehr gezahlt werden, wenn sie in ihrem Zweitberuf arbeitslos werden.

Hauptsächlich betroffen sind hierbei vor allem Kleinbauern. Meist gehen sie 40 Stunden in der Woche arbeiten um so ihre Familien ernähren zu können und führen nur nebenher noch einen kleinen Landwirtschaftsbetrieb.

Verständlich ist die neue Regelung jedoch nicht, denn Nebenerwerbsbauern zahlen in ihrem Zweitberuf auch Arbeitslosenversicherung ein, daher gilt Versicherungspflicht.

Betroffene in Tirol

In Tirol werden mehr als die Hälfte der Bauernhöfe als Nebenerwerbshöfe geführt. Unklar ist hierbei jedoch noch wie viele Landwirte nun wirklich von der neuen Arbeitslosengeld-Regelung betroffen sind.

Der Tiroler Bauernpräsident überlegt nun ob er sich an die Klage der oberösterreichischen Bauernkammer anschließen soll.

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