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Die wichtigsten Informationen zur Wahl

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Hier findet ihr die wichtigsten Informationen und Fakten rund um die Bundespräsidentenwahl am kommenden Sonntag, den 4. Dezember.

Allgemeines zur Bundespräsidentenwahl

Die Amtsdauer des Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl für eine unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur ein Mal möglich. Um zum Bundespräsidenten gewählt zu werden, ist eine absolute Mehrheit an Stimmen notwendig. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte aller Wähler für eine Person stimmen muss.

Zur Kandidatur berechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 35 Jahre alt sind nicht durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind.

Der Termin für den ersten Wahlgang war Sonntag, der 24. April 2016, die Stichwahl dann am 22. Mai 2016. Dort wurde mit knapper Mehrheit Alexander Van der Bellen gewählt. Durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes wurde dies aber aufgehoben und die Stichwahl muss dadurch in ganz Österreich wiederholt werden. Nach der Verschiebung des ursprünglichen Termins am 22. Oktober, findet nun die Wahl am 4. Dezember 2016 statt.

Die Stimmabgabe ist im Wahllokal oder auch per Briefwahl möglich. Bei Bedarf - wie bei einer schweren Krankheit - kann auch der Besuch durch eine Wahlbehörde angefordert werden. Auch Österreicher, die sich im Ausland aufhalten, haben die Möglichkeit der Stimmabgabe mittels Briefwahl.


Wahlberechtigte

Aktiv wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zusätzlich muss der Name im abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen sein. Bei der Wahl am 4. Dezember gelten nun nicht mehr die Wählerverzeichnisse vom Mai, sondern neue Verzeichnisse. Das bedeutet, dass auch diejenigen, die spätestens am Wahlsonntag 16 Jahre alt werden, ihre Stimme abgeben dürfen.

Insgesamt sind 6.399.572 Personen in Österreich wahlberechtigt, davon sind 3.089.927 Männer und  3.309.645 Frauen. Bei der Bundespräsidentenwahl im Mai waren es noch 6.382.486, mit einer Wahlbeteiligung von 72,7 %. Das bedeutete eine Gesamtsumme von 4.472.171 abgegebenen Stimmen bei der Wahl im Mai.

In Tirol beläuft sich die Gesamtzahl der Wahlberechtigten auf 540.132, davon sind 262.100 Männer und 278.032 Frauen.

Wählen im Wahllokal oder per Wahlkarte

Zur Wahl muss ein gültiger Lichtbildausweis wie Reisepass, Pesonalausweis oder Führerschein mitgenommen werden. Wer zuvor eine Wahlkarte beantragt hat, darf nur mittels Wahlkarte wählen. Dabei spielt es keine Rolle, wo und wann gewählt wird. Das heißt, die Wahlkarte muss bei einer Wahl im Wahllokal auch mitgenommen werden. Die Wahlkarten, die für den 02. Oktober bestimmt waren, können nicht für die Wahl am 04. Dezember verwendet werden.

Prognose

Am 22. Mai wurde mit knapper Mehrheit Alexander Van der Bellen zum Bundespräsidenten gewählt. In einem regelrechten Wahlkrimi erhielt er mit 50,35 % die Mehrheit, Norbert Hofer erhielt 49,65 %. Insgesamt wurden  4.637.046 Stimmen bei der letzten Wahl abgegeben, was eine Wahlbeteiligung von 72,7 % bedeutete. Von den abgegebenen Stimmen waren 164.875 ungültige dabei.

Laut einer am 18. November 2016 veröffentlichten Umfrage von "Unique Research" im Auftrag von ATV und "Heute" würde Van der Bellen bei der Wiederholungswahl 51 Prozent der Stimmen erhalten und damit zum Bundespräsidenten gewählt werden. Andere Wahlprognosen zeigen hingegen Norbert Hofer knapp vorne. Eine Umfrage von Akonsult / Regionalmedien Austria vom 4. November 2016 zeigt Norbert Hofer mit knappen 52% vorne.

Was alle Wahlprognosen aber eindeutig zeigen, ist, dass die Wahl sehr knapp ausgehen könnte.

 

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