Vier Jahre unbedingte Haftstrafe

Ernst Strasser verurteilt

13.01.2013

Ernst Strasser ist im Wiener Straflandesgericht wegen Bestechlichkeit schuldig gesprochen worden. Der ehemalige EU-Abgeordnete wurde zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt.

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© Reuters
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Das Gericht sieht es "ohne Zweifel" als erwiesen an, dass Strasser den britischen Journalisten Jonathan Calvert und Claire Newell, die als Lobbyisten getarnt waren, versprochen hat, für 100.000 Euro im Jahr auf die EU-Gesetzgebung in ihrem Sinne Einfluss zu nehmen. Strasser habe ihnen gesagt, er werde sich in seinen Ausschüssen und im Plenum für Änderungen einsetzen: "Das kann nur so verstanden werden, dass Strasser Einfluss nehmen wollte", erklärte Richter Georg Olschak.
 
"Sie haben niemandem ins Vertrauen gezogen. Es ist daher nur die Variante nachvollziehbar, dass Sie die Journalisten für Lobbyisten gehalten haben und dass bei den Treffen das Eurozeichen in Ihren Augen aufgeblitzt ist", meinte der Richter weiter. Auch an der Außenwirkung von Strassers Verhalten ließ Olschak kein gutes Haar: „Es hat in der Zweiten Republik wenige Menschen gegeben, die dem Ansehen so viel Schaden zugefügt haben wie Sie!"
 
Dass Strasser eine elektronische Fußfessel bekommt, ist aus generalpräventiven Gründen auszuschließen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Strassers Verteidiger meldete eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
 
Der Oberösterreicher selbst gab zum Urteil bisher keine Stellungname ab.
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