Antenne Tirol

Fähnchen, Tröten und Huperei

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Das Warten hat ein Ende, heute Abend startet Österreich endlich in die Euro.

Runter vom Gas
Fußballfans aus ganz Europa machen sich derzeit auf den Weg nach Frankreich. Viele von ihnen werden die Strecke mit dem Auto auf sich nehmen. Damit es auf der Fahrt zu keinen unerwünschten Vorfällen kommt, empfiehlt es sich, einen Blick auf die speziellen Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu werfen. So heißt es beispielsweise in der Schweiz: runter vom Gas. Die Eidgenossen führen strikte Geschwindigkeitskontrollen durch, und sogenannte Toleranzfristen sind nicht vorgesehen. Das heißt: bereits ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 1 km/h ist Strafe zu bezahlen. Und diese wird nach dem jeweiligen Einkommen berechnet. Daher kann die Geschwindigkeitsübertretung teuer werden.

Regeln in Frankreich
Warnwesten (auch für Motorradfahrer), Verbandskasten und Pannendreieck, ebenso ein Ersatzlampenset, muss immer mitgeführt werden. Der ARBÖ-Informationsdienst empfiehlt zudem, auch am Tag das Abblendlicht einzuschalten. Nicht notwendig, auch wenn es im französischen Gesetz steht, ist hingegen das Mitführen eines Alkomaten: Nach Rücksprache bei der französischen Botschaft in Paris wird das Fehlen eines solchen nicht sanktioniert.

Fahnen am Auto
Wer das Fußball-Spektakel im Inland verfolgt und mit seiner Mannschaft mitfiebert, sollte folgendes berücksichtigen. Das Anbringen von Fähnchen am Auto ist grundsätzlich erlaubt, allerdings nur, wenn es sich um sogenannte Scherzartikel handelt. (Nicht erlaubt sind hingegen offizielle Staatsfahnen, die ausschließlich dem Bundespräsidenten oder hohen diplomatischen Repräsentanten vorbehalten sind). Zu beachten sind dabei die richtige Montage und die Sicherheitsbestimmungen, insbesondere, bis zu welcher Geschwindigkeit die Verwendung auch produktzulässig ist. Nur so ist gewährleistet, dass bei einem möglichen Schaden durch Fähnchen, die während der Fahrt abbrechen, der Fahrer keine Haftung übernehmen muss.

Freude-Hupen
Nicht erlaubt ist hingegen im Freudentaumel laut hupend durch Österreich zu fahren, wie Dr. Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung, ausführt: „Hupen ist nur dann erlaubt, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Sonst ist es ausnahmslos untersagt und die Polizei kann Geldstrafen aussprechen.“ Und natürlich sind auch die Promillegrenzen während der Europameisterschaft nicht außer Kraft gesetzt: Maximal 0,5 Promille für Autofahrer und 0,8 Promille für Radfahrer sind erlaubt. Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, sollte für ein ausgelassenes Fußballerlebnis entweder auf Alkohol oder das Fahrzeug verzichten.

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