Landtag hat abgestimmt
Freizeitwohnsitze auf Bauernhöfen
29.06.2016
Bereits im Mai wurde in der Sitzung des Tiroler Landtages über Freizeitwohnsitze auf Bauernhöfen diskutiert. Gestern wurde nun über die neue Regelung abgestimmt.
Freizeitwohnsitze auf Bauernhöfen einzurichten soll bald möglich sein, jedoch darf die entsprechende Gemeinde nicht die Acht-Prozent-Höchstgrenze an Freizeitwohnungen überschreiten.
Ursprünglich war der grüne Koalitionspartner dagegen, da aber die Landesregierung ein Freizeitwohnsitzgesetzt in Begutachtung gestellt hat, stimmten sie zu. Nun hat sich die Landesregierung mit Einschränkungen geeinigt. So darf unter anderem die Wohnung nur maximal 75 Quadratmeter groß sein und die Vermietung nicht länger als fünf Jahre dauern. Wenn die Hofbewirtschaftung beendet wird, erlischt auch der Freizeitwohnsitz.
Raumordnungsgesetz
Im Raumordnungsgesetz übte die Opposition wie erwartet Kritik an diesem Beschluss. Die SPÖ kritisierte eine Bevorzugung der Bauern, von einem Ausverkauf sprach die FPÖ und die Liste Fritz äußerte sich mit einer Verteuerung der Wohnkosten. Aus diesen Gründen haben die Parteien dem grundsätzlich guten Raumordnungskonzept auch nicht zugestimmt.