Antenne Tirol

Fremdwährungskredit, was nun?

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Groß ist die Verunsicherung rund um Schweizer-Franken-Kredite.

Wem eine rechtliche Einschätzung seiner Situation am Herzen liegt, der sollte am Dienstag, 27. Jänner, zum Beratungs- und Informationstag von AK und VKI Tirol in die Innsbrucker Arbeiterkammer kommen. Für telefonische Anfragen wurde zusätzlich unter 0800/22 55 22 – 3030 eine eigene Hotline eingerichtet.

Die aktuelle Situation rund um die Aufgabe des Euro-Mindestkurses von 1,20 Franken durch die Schweizerische Nationalbank führt verständlicherweise zu großer Verunsicherung bei den Fremdwährungskreditnehmern.

Beratungs- und Informationstag am Di. 27. Jänner nutzen!
Für eine rechtliche Einschätzung bietet die AK Tirol in Zusammenarbeit mit dem VKI, Landesstelle Tirol, für alle betroffenen Tiroler Verbraucher, die einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken haben, als besonderes Service am Dienstag, 27. Jänner 2015, in der Zeit von 9 bis 16 Uhr, einen Beratungs- und Informationstag in der AK Tirol in Innsbruck, Maximilianstraße 7, an.

Zusätzlich können Betroffene auch telefonisch über die eigens eingerichtete kostenlose Hotline 0800/22 55 22 – 3030 telefonisch Kontakt zu den Experten aufnehmen:
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr.

Betroffenen raten die AK Experten:

  • Ein persönliches Gespräch zur Abklärung der individuellen Situation beim zuständigen Bankberater ist jetzt dringend zu empfehlen. Dabei können mögliche weitere Vorgangsweisen und Szenarien betreffend die gesamte Finanzierungssituation durchbesprochen und berechnet werden.
  • Möglicherweise werden Sie in den nächsten Tagen auch von Ihrem Kreditinstitut kontaktiert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sie seitens der Bank aufgefordert werden, zusätzliche Sicherheiten beizubringen, anderenfalls Ihr Kredit in Euro konvertiert werden müsse. Hier empfiehlt es sich, abklären zu lassen, ob diese Vorgehensweise rechtlich/vertraglich gedeckt ist.
  • Bei Vertragsänderungen, die den Kreditnehmern möglicherweise von der Bank vorgelegt werden, wird seitens der AK empfohlen, diese genau zu prüfen bzw. von den AK Experten prüfen zu lassen.
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