Drohnen – Der Verkaufschlager Nummer 1
Hinter dem Spaß steckt aber viel Ernst
12.12.2016
Aus Spaß wird schnell Ernst wenn es um Drohnen geht.
Das Drohnen mit Kameras oder ohne in dieser Weihnachtszeit der absolute Renner sind, ist bereits bekannt. Doch hinter dem vermeintlichen Spaß steckt viel Ernst. Dass man für fast jeden Flug den man mit dem „Spielzeug“ macht, sich eine Genehmigung einholen muss, ist den meisten Käufern unbekannt. Sobald man einen Flug mit Kamera startet, gilt dieser als Arbeitsflug. Für so einen Flug braucht man aber einer besondere Genehmigung.
Strikes Flugverbot
Als absolutes "NoGo" gilt es, in der Nähe von Flughäfen oder stark befahrenen Straßen zu fliegen. Auf einem Feldweg beispielsweise zu fliegen gilt noch als tragbar aber vor Straßen und großen Menschenmengen wie auf einem Christkindlmarkt sollte man Abstand nehmen. Es gilt stets die Privatsphäre anderer zu wahren. Dass bedeutet auch schnell übers Nachbarsgrundstück zu fliegen ist verboten.
Keine Höhenflüge
Eine Höhenbeschränkung gibt es natürlich auch, eine Höhe von 150m darf nicht überschritten werden. Für alles was darüber hinaus geht benötigt man wieder eine Sondergenehmigung.
Strafen drohen
Die Konsequenzen sind meistens höher als man denkt. Die Strafe kann sich je nachdem wie schwerwiegend der Verstoß ist auf 20.000€ belaufen. Mit einer Anzeige muss man auf alle Fälle rechnen.