Antenne Tirol

Irrtümer rund um das Reisedokument

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Rund um den Reisepass kursieren viele Missverständnisse. Für einen stressfreien Urlaub gibt es einiges zu beachten.

Viele Menschen freuen sich in diesen Tagen auf den wohlverdienten Urlaub. Doch keine Reise sollte ohne gültigen Reisepass angetreten werden. Auch innerhalb der EU (sowohl mit als auch ohne Schengenabkommen) müssen Reisende immer und überall einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass vorzeigen können. Der Führerschein gilt jedoch nicht als zugelassenes Reisedokument.

Darf der Pass abgelaufen sein?

Passagieren mit abgelaufenem Reisepass kann aufgrund von Beförderungsbestimmungen die Flugreise verweigert werden. Die Unterlagen sollten daher immer aktuell sein. Außerdem muss beachtet werden, dass der Personalausweis nicht in jedem Land als Reisedokument angesehen wird. Besonders bei Reisen außerhalb Europas müssen die Richtlinien des jeweiligen Landes genau kontrolliert werden.

Notpass ist nur für begrenzte Zeit gültig

Der Notpass wird nur aus bestimmten Anlässen (Verlust, Diebstahl usw.) ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen wie z.B. in der Türkei oder den USA. Daher ist es ratsam, bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes rückzufragen, ob die Einreise mit einem österreichischen Notpass möglich ist bzw. welche Bestimmungen (z.B. Visum) zu berücksichtigen sind.

Sogar unsere Haustiere benötigen ein gültiges Reisedokument. Auch der Hund oder die Katze braucht einen "Pass": den EU-Heimtierausweis. Diesen erhält man beim Tierarzt.

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