Antenne Tirol

Novelle des Agrargesetzes

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Neues Flurverfassungsgesetz soll im Mai-Landtag abgesegnet werden.

Im Tiroler Dauerstreitthema Agrargemeinschaften hat die Tiroler Landesregierung nun die Novelle des Flurverfassungsgesetzes beschlossen. Dies teilten die Regierungsmitglieder am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz in Innsbruck mit. Die politische Arbeit sei nun erledigt, meinte Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP). Das neue Agrargesetz soll im Mai vom Landtag abgesegnet werden.

Die Erkenntnisse des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes seien nun in der Novellierung umgesetzt worden, erklärte Platter. Von beiden Seiten habe es viele Bedenken und Missverständnisse gegeben. Jetzt müsse man versuchen "den Paradigmenwechsel in die Köpfe hineinzubringen", sagte Landeshauptmannstellvertreter und Bauernbundobmann Josef Geisler (ÖVP).

Das Gesetz bringe klare Regeln und setze die höchstgerichtlichen Urteile um, sagte Landeshauptmannstellvertreterin Ingrid Felipe (Grüne). Auch Gemeindereferent und Landesrat Johannes Tratter (ÖVP) zeigte sich zufrieden mit dem neuen Gesetz. "Die Novelle des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes stärkt die Rechte der Gemeinden", meinte er.

Die Eckpfeiler des neuen Gesetzes hatte die Regierung bereits Ende des vergangenen Jahres vorgestellt. Ein Substanzverwalter, der an den Willen des Gemeinderates gebunden ist, soll zukünftig als Mitglied einer Agrargemeinschaft über den Verkauf von Grundstücken, Verpachtungen usw. alleine entscheiden. Somit soll es in Zukunft eine klare organisatorische Trennung von allen Angelegenheiten, die den Substanzwert und all jenen, die die land-und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte betreffen, geben. Dadurch sollen die Gemeinden ab Gesetzesbeschluss zu 100 Prozent auf die Rücklagen der Agrargemeinschaften zugreifen können.

Im Rahmen eines Bewirtschaftungsübereinkommens können Gemeinde und Agrargemeinschaft nun vereinbaren, dass die über die Nutzungsrechte hinausgehende land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der Grundstücke durch die Agrargemeinschaft erfolgt. Die Novelle des Agrargesetzes soll außerdem die Möglichkeit einer vermögensrechtlichen Auseinandersetzung bieten. Durch diese Verfahren kann die Agrargemeinschaft entweder aufgelöst oder das Gemeindegut wieder hergestellt werden.

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