Silvester in Tirol
Private Feuerwerke eingeschränkt
29.12.2016
In Innsbruck gibt es ein generelles Verbot für private Feuerwerke. Auch in anderen Bezirken gibt es Einschränkungen.
Silvester dürfte auch heuer in Innsbruck ruhiger ausfallen. Die Stadt hat wie im Vorjahr ein Verbot für das Zünden von Feuerwerkskörpern ab der Kategorie F2 erlassen. Begründet wurde dies mit der derzeit "extremen Trockenheit" aufgrund der geringen Niederschläge in der vergangenen Wochen. Erlaubt bleiben weiterhin Feuerwerkskörper der Kategorie F1, wie Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tischfeuerwerke. Ausgenommen vom Verbot sind zudem "behördlich angemeldete Feuerwerke".
Einschränkungen in Bezirken
In vielen anderen Bezirken wird das Abfeuern von Raketen ebenfalls zumindest eingeschränkt. Das Land Tirol rät dringend davon ab, Feuerwerke wie Böller oder Raketen in Waldnähe abzuschießen. Die Bezirkshauptmannschaften von Innsbruck-Land, Imst, Landeck, Lienz, Reutte und Schwaz verbieten zudem das Hantieren mit Feuerwerksraketen und Böllern sowie mit offenem Feuer in Waldgebieten und deren Gefährdungsbereichen. Übertretungen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 7.300 Euro geahndet.