Gastronomie ohne Qualm

Rauchverbot fixiert

08.07.2015

Wie der Nationalrat heute beschlossen hat, darf ab 1. Mai 2018 in der Gastronomie nicht mehr geraucht werden.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images
Zur Vollversion des Artikels

Betroffen sind alle öffentlichen Orte, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden (z.B. auch Versammlungen in Pfarrsälen oder Feuerwehrfeste), nicht ortsfeste Einrichtungen wie Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden (z.B. Internate).

Für Gastronomie-Betriebe, die nach dem letzten Gesetz in getrennte Raucher-Lokalteile investiert haben, gibt es eine gewisse Erleichterung. Als Anreiz für einen vorzeitigen und freiwilligen Umstieg von Unternehmen schon vor dem 1. Juli 2016 wird es eine steuerliche Prämie in der Höhe von 30 Prozent für getätigte Umbauinvestitionen geben.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel