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Regeln und Bestimmungen im Überblick

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Wer mit dem Wohnwagen in den Urlaub fährt, sollte nicht nur fahrerisches Geschick mitbringen, sondern unbedingt auch vor der längeren Fahrt geübt haben.

"Oft liegen zwischen den Urlaubsfahrten viele Monate. Ein Training ist daher unbedingt nötig", sagt Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC). "Außerdem ist es wichtig, die speziellen Vorschriften für Gespanne im In- und Ausland zu kennen. Sonst kann die Urlaubsfahrt teuer werden." Grundsätzlich dürfen nur solche Anhänger gezogen werden, bei denen die sich aus der Lenkberechtigung und den kraftfahrrechtlichen Gewichtslimits von Zugfahrzeug und Anhänger ergebenden Vorschriften nicht verletzt werden. Wichtig ist etwa auch die Stützlast. Die wesentlichen Angaben dazu finden sich in den Zulassungsscheinen.

Einige wichtige Regeln zum Fahren mit Gespann:

* Unterlegkeil: Für jeden Anhänger über 750 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht muss mindestens ein Unterlegkeil mitgeführt werden.

* Zusatzaußenspiegel: "Ist der Wohnwagen breiter als das Zugfahrzeug, kann man das Straßengeschehen neben und hinter dem Fahrzeug oft nicht ausreichend einsehen. Daher müssen zusätzliche Außenspiegel installiert werden", sagt der ÖCC-Experte.

* Sicherungsseil: Hierzulande ist, genauso wie in der der Schweiz und den Niederlanden, sowohl bei leichteren, ungebremsten Anhängern als auch schwereren Anhängern mit Auflaufbremse eine zusätzliche Sicherungsverbindung (z.B. Seil, Kette) vorgeschrieben. Sie soll ein Losreißen des Anhängers verhindern. In Deutschland müssen nur Anhänger mit Auflaufbremse zusätzlich mit einem Abreißseil gesichert werden.

* Überstehende Ladung: "Hinten überstehende Ladung, wie z.B. ein Fahrradträger, muss stets deutlich markiert sein", so Experte Mehlmauer weiter. In Österreich ist dafür bei Dunkelheit eine reflektierende Kennzeichnung erforderlich. In Italien beispielsweise ist eine 50x50 cm große, rot-weiß gestreifte, reflektierende Tafel vorgeschrieben.

* Blinkkontrolle: Der Lenker muss vom Fahrersitz aus erkennen können, ob die Blinker des Fahrzeuges und des Anhängers funktionieren. Dafür kann eine gesonderte optische oder akustische Kontrolleinrichtung nötig sein – diese ist im Fachhandel erhältlich.

Regeln in beliebten Camper-Destinationen bzw. kuriose Vorschriften im Ausland

Kroatien ist ein beliebtes Ziel für Camper. Genauso wie in Montenegro müssen Gespannlenker hier ein zweites Warndreieck für den Anhänger mitführen. In der Schweiz dürfen Gespanne auf dreispurigen Autobahnen nicht den linken Fahrstreifen benutzen – und in Großbritannien wiederum auf drei- oder mehrspurigen Straßen nicht die rechte Fahrspur. Die Isle of Man darf man mit Wohnwagen gar nicht erst befahren – sie sind dort verboten.

 "Auf den Straßen Luxemburgs müssen Gespanne über 3,5 Tonnen bzw. über sieben Meter Länge hinter einem anderen Gespann einen Abstand von mind. 50 Meter einhalten", weiß der Camping-Experte.

Antischlingerkupplung verringert Pendelgefahr – regelmäßig Üben essentiell

Abschließend rät der ÖCC-Experte Gespannlenkern, eine Antischlingerkupplung zu verwenden: Diese Stabilisierungshilfe schwächt die Pendelbewegungen des Wohnwagens bzw. verhindert sie gänzlich. Dadurch verbessert sich das Fahrverhalten, insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten, deutlich. Erhältlich ist sie für 200 bis 500 Euro im Fachhandel.

Die ÖAMTC Fahrtechnik bietet Kurse an, in denen nicht nur das Fahren und Bremsen, sondern auch die richtige Ladungssicherung trainiert wird. Nähere Infos zu den Camper-Fahrtechnik Trainings sind zu finden www.oeamtc.at/fahrtechnik. Viele hilfreiche Camping-Tipps stehen unter www.campingclub.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zu Lenkberechtigung: https://www.oeamtc.at/thema/ladung-transport/anhaenger-vorschriften-zum-ziehen-von-anhaengern-16179702#welche-lenkberechtigung-ist-beim-ziehen-von-anhaengern-erforderlich-16179686

Quelle: ÖAMTC

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