Antenne Tirol

Richtwert und Obergrenze

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Nach der Landeshauptleutekonferenz steht fest: Österreich möchte eine Art Quote für Asylwerber, aber geht das überhaupt?

Wie bereits seit Dienstag vermutet hat sich am Mittwoch bestätigt, dass sich die Landeshauptleute und die Regierung auf eine Höchstanzahl an Asylwerbern in Österreich geeinigt haben. Ähnlich der Debatte um bautechnische Maßnahmen oder eben einen Grenzzaun scheint sich die Regierung erneut nicht einig zu sein wie sie ihr „Kind“ nennen soll. Von Seiten der SPÖ spricht man von einem „Richtwert“ während die ÖVP Spitze das Wort „Obergrenze“ beibehalten hat. Das Problem, egal ob „Obergrenze“ oder „Richtwert“ eine tatsächliche Quote wird nicht möglich sein.

Auf Kriegsfuß mit Völker- und Europarecht

Das eine Höchstzahl an Asylwerbern, pro Jahr sollen es 37.500 sein, nicht nur sprachlich ein Problem ist sondern auch rechtlich, dem dürfte sich die Regierung bewusst sein. Obwohl man bereits das Vorgehen beschlossen hat sind zwei Rechtsgutachten angefordert worden, die überhaupt abklären sollen ob man sich im rechtlich konformen Rahmen befindet.

Nicht zulässig

Wie uns von Völkerrechtsexpertin Dr. Ulrike Brandl bestätigt wurde lässt sich das Vorgehen der österreichischen Regierung nicht juristisch abdecken. Wenn man einen Blick in andere Medien wirft, eine Meinung die praktisch alle Experten teilen. Sowohl im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention als auch des Europäischen Rechts wäre es nicht zulässig Menschen rein anhand einer Quote abzuweisen.   

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