Antenne Tirol

Tipps für den Urlaub mit Kleinkindern

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Urlaub- die schönste Zeit des Jahres. Allerdings kann der Weg zum Reiseziel ziemlich nervenaufreibend sein, vor allem, wenn man Kleinkinder dabei hat.

Mit Kindersitz und Kinderwagen im Flugzeug – vor Abflug bei Airline informieren

Eine Flugreise mit kleinen Kindern will gut vorbereitet sein, damit sie stressfrei verläuft. "Am wichtigsten ist, sich rechtzeitig bei der Airline über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren – insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Kindersitzen und der Mitnahme von Kinderwagen", empfiehlt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl. Reist man mit einem Kind unter zwei Jahren, kann man selbst entscheiden, ob man es während des Fluges auf den Schoß nimmt oder einen eigenen Sitzplatz bucht. Zu beachten ist: Auch für einen "Schoßplatz" fallen Gebühren an – abhängig von der Fluglinie wird entweder ein Pauschalbetrag oder ein prozentualer Anteil vom Flugpreis fällig. Außerdem muss als Sicherung ein zusätzlicher Schlaufengurt verwendet werden. Doch insbesondere bei Langstreckenflügen lohnt es sich, für Kinder unter zwei Jahren einen eigenen Sitzplatz zu buchen und als Sicherung einen Kindersitz zu verwenden.

Eigener Autokindersitz muss für Flugzeug geeignet sein- vorher prüfen

Ist das Kind über zwei Jahre alt, benötigt es einen eigenen Sitzplatz. Diese Kinderplätze werden zu einem ermäßigten Tarif angeboten. "Als Sicherung kann oftmals der eigene Autokindersitz mitgenommen werden", weiß die ÖAMTC-Expertin. "Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Nicht jeder Kindersitz ist für die Verwendung im Flugzeug geeignet. Man sollte daher auf das Prüfzeichen 'For use in Aircraft' achten." Ist man sich unsicher, kontaktiert man am besten direkt die Airline. Auch für die Montage des Kindersitzes im Flugzeug ist man als Reisender selbst zuständig. Viele Hersteller bieten auf ihrer Website eine Anleitung für die Verwendung im Flugzeug an. Tipp der Expertin: "Einige Airlines stellen Kindersitze für die Dauer des Fluges kostenlos zur Verfügung. Es lohnt sich also, bei der Airline nachzufragen."

Gewicht von Kinderwagen beachten, Babybrei im Handgepäck erlaubt

Viele Fluglinien gestatten die Verwendung klappbarer Kinderwägen bis zum Gate. Anschließend wird der Kinderwagen vom Flugpersonal verstaut und man bekommt ihn nach der Landung wieder ausgehändigt. "Oftmals ist für den Kinderwagen jedoch eine Gewichtsgrenze festgelegt, die nicht überschritten werden darf", warnt die ÖAMTC-Expertin. "Auch darüber sollte man sich bei der Fluglinie erkundigen."

Die Regelungen zum Handgepäck auf Flugreisen sind bekannt: Flüssigkeiten und gelartige Produkte dürfen auf jeweils 100 ml beschränkt mitgenommen werden, verpackt in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen. "Babynahrung, die während des Fluges benötigt wird, ist von dieser Regelung jedoch ausgenommen und darf mit an Bord genommen werden", sagt Riedl abschließend.

Für eine leichtere Planung der Reise mit Kind steht die ÖAMTC Reise-Checkliste zur Verfügung. Den Bedürfnissen der jungen Reiseteilnehmer entsprechend werden Vorschläge fürs Gepäck gemacht – zu finden unter www.oeamtc.at/reisecheckliste.

(Quelle: ÖAMTC)

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