Trotz Homosexualität abgelehnt

Unglaublicher Asylbescheid

15.08.2018

Die Begründungen für den negativen Asylbescheid machen stutzig.

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© APA/dpa
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Ein junger Afghane erhält wohl den bis dato irrsten Abschiebebescheid Österreichs, das zeigt ein Bericht der Wochenzeitung "Falter". Der 18-jährige Asylwerber sucht wegen seiner Homosexualität in Österreich Schutz, ein Anspruch, den auch der Europäische Gerichtshof grundsätzlich bestätigt.

Der Asylbescheid des Afghanen fällt dennoch negativ aus, die Begründung macht fassungslos. "Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten“, so das Urteil eines Beamten des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.

Zu aggressiv, um homosexuell zu sein

Das ist zumindest das Urteil des zuständigen Beamten. "Es wird berichtet, dass Sie öfter Auseinandersetzungen mit anderen Zimmergenossen hatten. Ein Aggressionspotential ist bei Ihnen also vorhanden, das bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre. Freunde hatten sie nicht sehr viele. Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?", soll der Sachbearbeiter laut "Falter" gefragt haben.

Dass der Afghane, für seine womöglich ungewollten Küsse, nicht zugerichtet wurde, ist für den Beamten ein weiteres Indiz für einen Schwindel. "Dass Sie nicht homosexuelle Jungs geküsst hätten, sogar viele davon, ist absoluter Unsinn. Sie hätten das im Spaß gemacht, behaupteten Sie. Hätten Sie das tatsächlich bei einem nicht homosexuellen Jungen gemacht, dann hätten Sie furchtbare Prügel bezogen. Kein Mann lässt sich von einem anderen Mann küssen, wenn er nicht homosexuell ist. Das ist völlig undenkbar", so der Bescheid.

Abschließend hält der Beamte im negativen Asylbescheid fest: "Sie sind nicht homosexuell und haben daher bei Ihrer Rückkehr nach Afghanistan nichts zu befürchten". Der junge Mann hat gegen den Bescheid Einspruch eingelegt.

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