Antenne Tirol

Vorsicht vor „Hauruck“-Buchungen

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Gut informiert zu sein verhindert Probleme und hilft, wenn es nachträglich doch zu welchen kommt.

Rund um das Buchen und Versichern einer Reise gibt es weit mehr zu beachten, als in der Urlaubsvorfreude oft bedacht wird. Konsumenten geraten vielfach in den Nachteil, weil sie nicht ausreichend informiert sind. Vielen ist nicht klar, dass eine Reisebuchung ein Vertrag, mit allen Konsequenzen, ist. Grundsätzlich kann ein Reisevertrag schriftlich, mündlich oder im Internet abgeschlossen werden. „Der Vertragspartner ist dabei der Reisveranstalter, der damit für die Durchführung der gebuchten Reisen verantwortlich ist. Das Reisebüro, auch das im Internet, ist lediglich Vermittler“, erklärt Konsumentenschützerin Andrea Kinauer.

Was Sie BEIM BUCHEN unbedingt wissen müssen
Wichtig für die Konsumenten sind Firmennamen und Adresse des Vertragspartners (Vorsicht bei Postfachadressen), Gesamtreisepreis, Zahlungsbedingungen, inkludierte Leistungen, Transfer, Unterbringung, Verpflegung, Reisezeitraum, Insolvenzabsicherung, Kontaktmöglichkeiten, Stornobedingungen und Widerrufsmöglichkeit. Wenn sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, ist der Vertragsabschluss unbedenklich.

Immer mehr Probleme mit Internetbuchungen
Internetbuchungen sind der große neu aufkommende Problembereich in der Konsumentenberatung der AK. Viele Konsumenten wissen nicht, dass es kein Rücktrittsrecht bei im Internet gebuchten Reisen, Flügen und Hotels gibt. „Für eine kurze Frist sollte es eine Storno-Möglichkeit geben. Denn im Internet kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Eingabe. Selbst wenn man das Malheur sofort bemerkt kann nicht mehr kostenfrei storniert werden“, kritisiert AK-Expertin Andrea Kinauer. Immerhin: Seit Juli 2015 ist die so genannte „Buttonlösung“ gesetzlich vorgeschrieben. Vor Abschluss der Buchung müssen Konsumenten ausdrücklich informiert werden, dass ein fixer Vertrag mit allen rechtlichen Konsequenzen zu Stande kommt.

ACHTUNG VOR UNNÖTIGEN DOPPELVERSICHERUNGEN
Reiseversicherungen werden häufig im Paket angeboten, das meist Leistungen bei Storno oder Abbruch der Reise, sowie eine Kranken-, Unfall-, Gepäck- und Haftpflichtversicherung, umfasst. „Bevor Urlauber eine Reiseversicherung im Paket abschließen, sollten sie prüfen, ob ein bestehender Versicherungsvertrag (z.B. Haushalts-, Unfall- oder Krankenversicherung) den gewünschten Schutz für das gewählte Urlaubsland bereits abdeckt“, sagt Andrea Kinauer. Häufig sind bei diversen Vereinsmitgliedschaften oder Kreditkarten Reiseversicherungen enthalten.

Reisestornoversicherung
Der Abschluss einer Reisestornoversicherung ist besonders bei teuren Reisearrangements zu empfehlen, da Stornokosten nach den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) bis zu 85 Prozent des Gesamtpreises betragen können. „Beachten Sie, dass reine Stornoversicherungen im Vergleich zu den Gesamtpaketen, die mehrere Versicherungen umfassen, nur geringfügig billiger sind“, sagt die AK-Expertin.

Besteht ein Anspruch auf Leistung aus der Stornoversicherung, so übernimmt diese meist 100 Prozent der Kosten – es kann aber ein Selbstbehalt vorgesehen oder die Anzahl der Stornofälle pro Kalenderjahr beschränkt sein. „Eine Stornoversicherung deckt jedoch nicht jedes Ereignis zur Stornierung ab. Versichert sind meist eine plötzlich aufgetretene schwere Erkrankung oder Notfälle im persönlichen Bereich“, so Kinauer.

AK-Tipps Zum buchen

· Bei Internetbuchungen wird gerne angenommen, dass keine Stornogebühren zu zahlen sind, weil man ja bei der virtuellen Buchung nicht unterschrieben hat. Aber ein Vertrag, den auch die Konsumenten einhalten müssen, ist trotzdem zustande gekommen. Es ist wichtig, vor jeder Buchung die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zu lesen (betrifft beispielsweise die Stornobedingungen), die gespeicherte Buchung auszudrucken und sich über den Reiseveranstalter genau zu informieren.

· Bei telefonischen Buchungen ist ebenfalls zu beachten, dass diese rechtlich verbindlich sind: Kunden sollten unbedingt auf die Aushändigung von schriftlichen Buchungsunterlagen bestehen, denn der Vertrag ist auch ohne diese Bestätigung gültig.

· Bei Buchungen von Flügen im Internet muss der Endpreis ersichtlich sein – inklusive Steuern, Gebühren und sonstigen Entgelten. Zusatzkosten wie Kreditkartengebühren müssen zu Beginn der Buchung erkennbar sein. Diese Verordnung hat die EU im November 2008 erlassen. Außerdem muss beim Buchen der Name der Fluglinie aufscheinen!

· Bei einer Reise in ein Land mit möglichen Risikofaktoren, empfiehlt sich eine Registrierung beim Außenministerium, damit im Krisenfall die Botschaft vor Ort weiß, wo Sie sind und wie sie Sie kontaktieren kann.

AK-TIPPS ZUM VERSICHERN

· Lesen Sie vor dem Abschluss einer Versicherung das „Kleingedruckte“, gut durch – und zwar bevor Sie unterschreiben!

· Achten Sie beim Abschluss auf relevante Ausschlussgründe wie zum Beispiel bestimmte Sportarten und auf etwaige Selbstbehalte.

· Kontrollieren Sie den Anwendungsbereich: Wo und für wen gilt die Versicherung? Wie lange besteht durchgehender Versicherungsschutz?

· Nehmen Sie die Notrufnummer der Versicherung mit in den Urlaub: Falls etwas passiert, müssen Sie sofort mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen.

· Lassen Sie den Kranken-/Verlegungstransport und Heimtransport von der Versicherung organisieren, da ansonsten ein Selbstbehalt anfallen bzw. die Leistung zur Gänze abgelehnt werden kann.

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