Antenne Tirol

Was bei Gutscheinen zu beachten ist

Teilen

Gutscheine zu verschenken erfreut sich großer Beliebtheit. Doch ist ein Gutschein wirklich das perfekte Präsent, komplett ohne Risiko?

Immer öfter entscheiden sich die Konsumenten dafür, Gutscheine an ihre Lieben zu verschenken. Heuer wird jedes zweite Geschenk ein Gutschein sein. Der große Vorteil ist, dass sich der Eigentümer im Rahmen eines Sortiments und des Gutscheinwertes sozusagen selbst beschenken kann. Was es dabei zu beachten gilt, weiß Angela Riegler, die Leiterin der AK-Konsumentenberatung: „Der Gutscheineinkäufer sollte darauf achten, dass der Gutschein möglichst lange eingelöst werden kann. Kürzere Fristen zur Einlösung könnten leicht in Vergessenheit geraten. Allerdings ist zu beachten, dass jeder Einzelfall auf die Zulässigkeit der am Gutschein vermerkten Frist überprüft werden muss. Dem Gutscheininhaber ist daher zu raten, sollte das Unternehmen die Einlösung des Gutscheines mit dem Hinweis auf den Ablauf der Frist verweigern, sich an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer zu wenden.“

Ist am Gutschein keine Gültigkeitsdauer vermerkt, dann gilt dieser 30 Jahre. Wählt der Beschenkte eine Ware, deren Preis unter dem Gutscheinwert liegt, besteht kein Recht auf Barauszahlung des Differenzbetrages.

Nummer zwei im Ranking der meistgekauften Weihnachtsgeschenke (rund 43 Prozent) werden heuer Spielwaren sein. Und der dritte Gewinner ist der Lebensmittelhandel, wo traditionell der Dezember ein beachtliches Umsatzplus bringt – im Vergleich zum den übrigen Monaten kommt es in der Vorweihnachtszeit zu Umsatz-Steigerungen zwischen zehn und fünfzehn Prozent.

„Sowohl beim Spielzeug- als auch beim Lebensmittelkauf rund um den Festtagsschmaus können die Käuferinnen und Käufer ganz bewusst ein Zeichen für Nachhaltigkeit und Fairness setzen“, gibt Riegler zu bedenken, „denn gewisse Gütekriterien garantieren ein Mindestmaß an umweltschonenden und arbeitnehmerfreundlichen Produktionsbedingungen.“

So weist etwa das „Fairtrade-Siegel“ bei Lebensmitteln darauf hin, dass bei der Herstellung der Produkte gewisse arbeitsrechtliche und ökologische Mindeststandards eingehalten wurden.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.