Regeln bei der Deko
Weihnachtsschmuck: Was ist nicht erlaubt?
28.11.2016
Kurz zusammengefasst: Nicht erlaubt ist ALLES WAS STÖRT! Zumindest alles, was andere Menschen stört.
In seiner Wohnung kann man natürlich schmücken, was und wie man will. Außerhalb der Wohnung ist Weihnachtsschmuck zwar zulässig, aber es gibt einige Regeln zu beachten. Nicht erlaubt sind da beispielweise unbeaufsichtigt brennende Kerzen im Gang oder das Versprühen von Duftmischungen im Stiegenhaus.
Wer einen großen Weihnachtsmann oder ähnliches an der Außenfassade anbringen will, muss vorher den Vermieter fragen. Wenn die Fassade dazu angebohrt werden muss oder wenn der äußere Eindruck des Hauses beeinträchtigt wird, muss der Vermieter dies nicht erlauben.
Regeln für die Beleuchtung
Lichterketten an Balkonen und Bäumen sind prinzipiell erlaubt, aber nur bis 22 Uhr. Ab dann muss nämlich alles was blinkt oder leuchtet ausgeschaltet werden! Und das ohne Ausnahme!
Übrigens: Weihnachtsschmuck im Auto ist verboten. Zumindest solange er blinkt und leuchtet.
Alle weiteren Farben und Lichter im Inneren des Autos, wie zum Beispiel die LED-Lichter, die einen kleinen Weihnachtsbaum am Rückspiegel zieren, sind ebenfalls nicht erlaubt.
Was bleibt Weihnachtsfans? Die beste Weihnachtsmusik auf Antenne Salzburg im Radio hören! ;)