Geschenke kommen unpünktlich
Wenn das Christkind den Weg nicht findet
20.12.2016
Was tun, wenn dIe Geschenke den Weg unter den Christbaum nicht rechtzeitig finden. Wir haben für euch nachgefragt.
Am 24. Dezember keine Geschenke unterm Baum - unvorstellbar. Wenn die Nachricht: „Sehr geehrter Kunde, leider wird Sie ihre Bestellung nicht mehr rechtzeitig erreichen“, in das Email Postfach trudelt, herrscht allgemein schlechte Stimmung. Dabei hat man doch extra rechtzeitig bestellt, damit so etwas nicht passiert! Was tut man jetzt in so einem Fall und welche Möglichkeiten hat man? Wir haben es für euch herausgefunden.
Zahlungen im Voraus
Hier gibt es für den Kunden drei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Der Kaufvertrag zerfällt. Bedeutet, der Kunde tritt vom Kaufvertrag zurück und erhält sein Geld zurück.
Möglichkeit 2: Er besteht auf Vertragszuhaltung, denn schließlich hat der Kunde rechtsgültig bestellt. Dass bedeutet für ihn, er erhält die Ware aber natürlich nicht rechtzeitig sondern zu einem späteren Zeitpunkt.
Möglichkeit 3: Man kann natürlich Schadensersatzansprüche stellen, aber nur wenn man einen finanziellen Mehraufwand erlitten hat.
Wenn jetzt aber vertraglich vereinbart wurde, dass der Liefertermin eingehalten werden - kann in dem Fall jetzt bis Weihnachten, dann zerfällt der Vertrag. Vergleichbar mit einem Fixgeschäft. Was anderes ist es, wenn man eine Vereinbarung für eine prompte Lieferung vereinbart hat, dann muss man bei Verzögerung der Gegenseite eine Nachfrist setzten. Meistens handelt es sich da um ein bis zwei Wochen. Erst dann kann man einen Rücktritt erklären.
Gibt es eine Entschädigung
Normalerweise erwartet jeder Kunde eine Entschädigung im Sinne eines Preisnachlasses oder einen Skonti. Aus rechtlicher Sicht ist dies aber keine Verpflichtung. Einen Anspruch auf einen Rabatt hat man also nicht, nur weil man den Artikel zu spät erhält. Aber trotzdem kann man guten Gewissens einen Rabatt fordern, ihn rechtlich durchsetzten wird aber schwierig.