Antenne Tirol

Wenn die Hitze in der Wohnung zur Qual wird

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In manchen Wohnungen, vor allem in Dachgeschossen, kann es im Sommer unerträglich heiß werden. Es können Temperaturen bis zu 46 Grad erreicht werden.

„Wenn sie jetzt eine Wohnung gemietet haben, wo Ihnen vom Makler oder Vermieter versprochen wurde, die ist mit einer Klimaanlage ausgestattet ist, und Ihnen auch noch gesagt wurde, die funktioniere gut, und das ist nicht der Fall, dann haben Sie Chancen auf einen Anspruch auf Mietzinsminderung.“, so Angela Riegler, die Leiterin der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer.

Voraussetzungen

Damit man eine gute Chance auf eine Mietzinsminderung hat, muss eine nachprüfbare Hitze herrschen. Wenn die Klimaanlage oder eine Beschattungsanlage nicht funktioniert, kann man sogar eine fristlose Kündigung erwirken. Laut Angela Riegler gibt es allerdings keine gesetzliche Regelung, ab welcher Temperatur man wie viele Prozente an Mietzinsminderung bekommt.

Tipps zu Kühlen

Am besten ist es, nur abends die Fenster zum Lüften öffnen. Tagsüber sollten sie geschlossen bleiben und die Jalousien zugezogen sein, damit die Sonne, die Innenräume nicht erwärmen kann. Wenn es dennoch unerträglich in der Wohnung ist, hilft es feuchte Handtücher oder Bettlaken mit hohem Baumwollanteil im Raum aufzuhängen. Durch den Trocknungsvorgang wird der Luft Wärme entzogen. Auch wenn die Klimaanlage hohe Kosten mit sich bringt, ist es hin und wieder die einzige Möglichkeit, die Wohnung wirklich zu kühlen.

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