Antenne Tirol

Tuning-Clubs auf Kundenfang

Teilen

Immer wieder melden sich Eltern und junge Konsumenten bei der AK Tirol, weil sie Schreiben von Inkassobüros oder Forderungen über mehrere hundert Euro erhalten haben – für angebliche Mitgliedschaften in sogenannten „Tuning-Clubs“.

Wie kommt es dazu

Grund dafür sind oft voreilige Unterschriften, zu denen Jugendliche bei Präsentationen überredet wurden. Gewinnspiele dienen dabei als Lockmittel. Die AK klärt nun in Zusammenarbeit mit dem Landesschulrat für Tirol auf, ab wann junge Konsumenten rechtsverbindlich Verträge abschließen können und welche Folgen sie erwarten.

Sie sind wieder aktiv, die sogenannten „Tuningclubs“

Egal ob in Einkaufszentren,  auf Messen oder im Umfeld von Konzerten und größeren Veranstaltungen: Mit heißen Rennboliden, chromblitzenden Autoteilen, tollen Gewinnspiel-Preisen und der tatkräftigen Unterstützung attraktiver Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen junge Konsumenten als Club-Mitglieder und damit als zahlende Kunden geködert werden. Dabei ist oft nicht einmal klar, ob für die hohen Mitgliedsbeiträge überhaupt eine entsprechende Gegenleistung geboten wird.

Dass sich dabei vor allem junge hübsche Damen um autobegeisterte Burschen bemühen oder aber coole Typen um die Mädchen, ist kein Zufall. So fällt es leichter, den Hausverstand der Jugendlichen auszutricksen und sie zur Unterschrift unter einen Vertrag zu verleiten. Die Rechnung für die kostenpflichtige Mitgliedschaft im Club folgt auf dem Fuß und kann teuer ausfallen. Meist werden Verträge mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Das kann Gesamtkosten von mehreren hundert Euro für die jungen Konsumenten bzw. deren Eltern bedeuten.

Info-Kampagne an Schulen

Deshalb setzt die AK Tirol auf Prävention durch Information. In Zusammenarbeit mit dem Landesschulrat für Tirol wurde an den Schulen eine eigene Info-Kampagne gestartet: So sollen junge, meist unerfahrene Konsumenten nicht nur davor gewarnt werden, vorschnell Verträge zu unterschreiben, sie erfahren auch, welche Verpflichtungen sie je nach Alter bereits eingehen dürfen und welche Folgen sie erwarten.

Achtung: Rücktrittsrecht nutzen!

Was viele nicht wissen: Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten geschlossen werden, gilt sehr oft ein Rücktrittsrecht. Dieses muss jedoch grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ausgeübt werden. Zum Beweis sollte der Rücktritt schriftlich, am besten mit eingeschriebenem Brief und Rückschein erklärt werden.

Je nach Alter ist auch die Geschäftsfähigkeit zu beachten: Jugendliche sind erst mit vollendetem 18. Lebensjahr voll geschäftsfähig. Deshalb kann ein Vertrag auch erst dann ohne Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten rechtsverbindlich eingegangen werden. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Verträge, die von unter 18-Jährigen abgeschlossen wurden, in jedem Fall ungültig sind.
Ab 14 Jahren kommt es nämlich auch darauf an, ob sich der Jugendliche das, wofür er sich verpflichtet hat, leisten kann, ohne seinen Lebensunterhalt zu gefährden. Hat ein Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren wenig oder gar kein Einkommen, sind von ihm abgeschlossene Verträge so lange unwirksam, bis die Eltern zustimmen. Stimmen die Eltern nicht zu, muss dem Unternehmer kein Geld bezahlt werden!

Generell gilt: Konsumenten sollten bei Vertragsabschlüssen und Unterschriften immer vorsichtig sein – und zwar in jedem Alter.

AK Tipps für Schülerinnen und Schüler

  • Die eigene Unterschrift kann weitreichende Folgen haben! Deshalb vorher immer alles vollständig durchlesen und eventuell Eltern und/oder Lehrer um Rat fragen, auch wenn man noch so eindringlich zu einer Unterschrift aufgefordert wird.
  • Denkt daran: Trotz aller Versprechen, dass man sich zu nichts verpflichtet oder etwas gewinnen kann, flattern einem am Ende meist doch die Rechnungen ins Haus. Deshalb nie voreilig unterschreiben und im Zweifel lieber Finger weg!
  • Für alle, die schon in eine Falle getappt sind und einen Vertrag unterzeichnet haben, heißt es, keine Zeit verlieren und sofort Eltern oder Lehrer verständigen. Das Rücktrittsrecht muss schnell und nachweislich ausgeübt werden – am besten per eingeschriebenem Brief mit Rückschein. Wichtig: Aufgabeschein, Rückschein und eine Kopie des Schreibens aufbewahren!

Die stärksten Bilder des Tages

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.

Die stärksten Bilder des Tages