Antenne Tirol

Mindestgehalt in Stellenanzeigen

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Die AK Tirol führte kürzlich eine Untersuchung durch und kam zu dem Ergebnis, dass in lediglich 45 Prozent der Stellenanzeigen Gehaltsangaben enthalten sind.

Seit 2011 gilt in Österreich die Regelung, dass in jeder Stellenanzeige das Mindestgehalt angegeben werden muss. Die Arbeiterkammer Tirol hat 5885 Stellenanzeigen kontrolliert. Das Ergebnis ist ernüchternd, in nur 45 Prozent der Jobangebote sind die gesetzlich verpflichtenden Gehaltsangaben auch enthalten. Vor allem Klein- und Mittelbetriebe haben hier Aufholbedarf. Personalvermittler agieren in dieser Hinsicht vorbildlich, 91 Prozent haben die nötigen Angaben gemacht.

Strafe bis zu 360 Euro

Der Präsident der Arbeiterkammer Tirol, Erwin Zangerl, zeigte sich in einer Aussendung verärgert. Er vertritt die Meinung, dass Verstöße gegen dieses Gesetz mit einer Strafe geahndet werden sollen, die bis zu 360 Euro betragen kann. Beschwerden können jedoch nur von Betroffenen oder durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft eingebracht werden. Zangerl fordert, dass auch die Arbeiterkammer und der ÖGB Übertretungen anzeigen dürfen.

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