Antenne Tirol

Neue Regeln für den nächsten Urlaub

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Wer 2018 ins Ausland reist, wird sich mit Folgendem konfrontiert sehen.

Schon zu Neujahr tritt in der belgischen Hauptstadt Brüssel eine sogenannte Umweltzone in Kraft. Diese darf nur dann befahren werden, wenn die Abgasnorm vom Fahrzeug eingehalten wird. Sollte dies der Fall sein, ist das Auto im Vorfeld online zu registrieren. Jedoch gilt bis einschließlich September eine Schonfrist.

"Die Umweltzone wird großteils durch den Brüsseler Autobahnring R0 begrenzt – der Ring selbst gehört nicht zur Umweltzone", Informiert ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer.

Etwas kurios gestaltet sich die neue Touristenabgabe in Griechenland und auf den Balearen. Demnach muss man pro Zimmer und Nacht eine Aufenthaltssteuer von bis zu vier Euro blechen. Auf den Balearen ist diese Abgabe saisonal schwankend.

Zur Jahresmitte (1. Juli) wirkt das Pauschalreisegesetz nicht nur für im Reisebüro abgeschlossene Reisen, sondern auch für Online-Bucher. Somit werden die speziellen Schutzvorschriften ausgeweitet.

"Hinzu kommt die Vermietung eines Fahrzeugs als eigener Pauschalreise-Baustein. Damit gelten auch Reisekombinationen wie Mietwagen und Flug als Pauschalreise", weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Neue Rechte für den Veranstalter

Der Veranstalter hat künftig mehr Spielraum bei Leistungsänderungen vor Reiseantritt (z.B. Reiseroute oder Flugzeiten). Sehen Sie demnach bei kurzfristig geänderten Bedingungen nicht tatenlos zu, sonst gilt dies als stillschweigende Zustimmung.

Immerhin: Wenn unvorhersehbare Zustände eintreten (zb. Aschewolke nach Vulkanausbruch) und der Urlauber nicht planmäßig heimreisen kann, muss der Reiseveranstalter für die Unterbringung für maximal drei zusätzliche Tage aufkommen.

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