Antenne Tirol

Was dürfen die Ordnungshüter wirklich

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Wer ist nicht schon einmal zu schnell gefahren oder hat am Steuer telefoniert? Doch auch die Polizei darf sich nicht alles erlauben.

Die Polizei darf alles kontrollieren. Stimmt nicht. Liegt kein dringender Verdacht vor, darf man durchaus auf die Privatsphäre (bei Taschen, Koffer etc.) verweisen und eine Kontrolle ablehnen. Was jedoch die Länge einer Kontrolle betrifft, sind dem Lenker die Hände gebunden. Die Ordnungshüter dürfen sich die Zeit nehmen die Sie brauchen.

Telefonieren am Steuer

Wie funktioniert das Strafen beim Telefonieren am Steuer? Rechtsanwalt Dr. Roland Garstenauer verrät im Antenne Tirol Interview: "Die Strafe muss sofort ausgesprochen werden. Das heißt in diesem Fall wird kein Foto geschossen oder ein Kennzeichen notiert. Strafen wegem Telefonieren am Steuer gestalten sich im Nachhinein als äußerst schwierig."

Kein Foto bei Tempoüberschreitung

Eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasergerät läuft in der Regel wie folgt: Ein Beamter führt die Kontrolle mit dem Laser durch, der Andere notiert die Kennzeichen der Schnellfahrer. Ist man sich seiner Sache sicher, nicht zu schnell gefahren zu sein sollte man Wiederspruch einlegen. Auch der Polizei können Fehler passieren und man kann zumindest eine Strafminderung erreichen. Auf verlorenem Posten steht man als Gestrafter beim Thema Ausreden. Es existiert kein Grund warum ein Beamter eine Kontrolle schneller durchführen sollte bzw. darauf verzichten muss. Am Ende vom Tag sind wir aber alle nur Menschen und in Ausnahmesituationen kann man auch mit der Polizei ein vernünftiges Gespräch führen.

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