Wer gerne seine Schwünge auf den Pisten zieht muss die 10 Verhaltensregeln kennen und befolgen.
Das Ski- und Snowboardfahren birgt wie jede Sportart Risiken. Um sich verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll zu verhalten schreibt der Internationale Ski Verband 10 Regeln für das Verhalten auf der Piste vor. Jeder Skifahrer und Snowboarder ist verpflichtet die Regeln zu kennen und einzuhalten. Wenn man durch Verstoß gegen die Regeln einen Unfall verursacht, können zivil- und strafrechtlich Folgen drohen.
Wir haben die Regeln für euch zum Nachlesen:
1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und
Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so
verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht
fahren. Er muss seine
Geschwindigkeit und seine Fahrweise
seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen
sowie der Verkehrsdichte
anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder
muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer
und
Snowboarder nicht gefährdet.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von
rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem
überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen
genügend Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine
Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts
schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten
vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden,
sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt
aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine
solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder
zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung
und die Signalisation beachten.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder
zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder
Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines
Unfalles seine Personalien angeben.
(Quelle: Internationaler Ski
Verband)