Antenne Tirol

Neue Roamingbestimmungen

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Mit dem neuen EU-Grundsatz "Roam like at home" kann im Urlaub ohne Zusatzkosten telefoniert, gesimst und gesurft werden. Die Umstellung erfolgt automatisch. 

Ab morgen gelten in der gesamten EU beim telefonieren, SMS schreiben und surfen dieselben vertraglichen Bestimmungen. Das heißt, wenn man zum Beispiel als Österreicher Urlaub in Italien macht, fallen die Roaminggebühren weg.  Damit aber auch wirklich keine ärgerlichen Zusatzkosten anfallen, haben wir für euch mit dem Konsumentenschutz der Arbeiterkammer gesprochen und gefragt, worauf man achten muss.

Was gilt überhaupt als Roaming?

„Von Roaming spreche ich nur dann, wenn ich mich im Ausland befinde. Wenn ich von zu Hause ausländische Nummern anrufe, dann zahle ich das, was ich jetzt auch bezahle. Das kann über ein Euro pro Minute sein. Wenn ich aber aus Österreich ein österreichisches Handy in Italien anrufe, dann ist das für mich mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden“, so Christian Obermoser, Konsumentenberater der Arbeiterkammer Salzburg.

Was ist "Roam like at home"?

"Roam like at home" gilt ab morgen im EU-Ausland und bedeutet telefonieren, SMSn und surfen zu den selben Bestimmungen wie im Vertrag in Österreich vereinbart. Da Mobilfunkanbieter nicht dazu verpflichtet sind, ihren Kunden den Dienst anzubieten, können größere Datenvolumina gedrosselt werden. So kann bei einem Vertrag mit 8 GB pro Monat das Datenvolumen beim Roamen im Ausland auf 4 GB gedrosselt werden. Dies geht allerdings auch nur mit einer Information per Brief oder Mail vorab.

Wo gilt "Roam like at home"?

Grundsätzlich gilt der neue Grundsatz in allen 28 EU-Ländern sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island. Achtung: Die drei nicht-EU-Länder sind für die Umsetzung selbst verantwortlich, daher kann die Aktivierung von "Roam like at home" hier länger dauern. Am besten ist, man informiert sich bei diesen Ländern bereits im Vorhinein genau. „Roam like at home“ gilt außerdem auch für Wertkarten-Handys.

Ausnahmen

Zuschläge bei überwiegendem EU-Auslandsaufenthalt: Wer sich innerhalb von vier Monaten mehr als zwei Monate im EU-Ausland aufhält und dort auch überwiegend Roamingdienste nutzt, bekommt eine Verwarnung vom Anbieter und muss innerhalb von zwei Wochen nachweisen, dass  er sich überwiegend im Inland aufhält. Kann diese „faire Nutzung“ nicht nachgewiesen werden, muss man mit zusätzlichen Kosten rechnen. Darüber muss der Anbieter die Kunden im Vorfeld informieren. 

Achtung: Das Schweizer Netz bleibt ein Problem. Die neue Roaming-Regelung hat keinen Einfluss auf die Schweiz. Auch nach dem 15. Juni kann es deshalb extrem teuer werden, in einem Schweizer Netz zu landen.

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