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Wahlkarten für EU-Wahl können beantragt werden

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Mit einer Wahlkarte kann in jeder österreichischen Gemeinde oder per Briefwahl die Stimme abgegeben werden.

Für die Europawahl am 25. Mai 2014 sind alle Österreicher/innen und Auslandsösterreicher/innen sowie EU-Bürger/innen mit Wohnsitz in Österreich, die am Stichtag 11. März 2014 in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen waren und spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, wahlberechtigt. Grundsätzlich muss in jener Gemeinde die Stimme abgegeben werden, in deren Wählverzeichnis die/der Wahlberechtigte am 11. März eingetragen war. Mit einer Wahlkarte, die bis spätestens Mittwoch, 21. Mai, schriftlich bzw. bis Freitag, 23. Mai, persönlich bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden muss, kann jedoch in jeder österreichischen Gemeinde sowie per Briefwahl gewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die ordnungsgemäß ausgefüllte Wahlkarte spätestens bis zum Wahltag um 17.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde, deren Adresse auf der Wahlkarte aufgedruckt ist, einlangt. Die per Briefwahl eingelangten Stimmzettel werden jedoch erst am Montag, 26. Mai, ausgezählt, so dass erst an diesem Tag ein Endergebnis der Europawahl für Österreich vorliegen wird.

Bei der Verwendung der Wahlkarte zur Briefwahl sind bestimmte Regeln einzuhalten. In der Wahlkarte befinden sich der Stimmzettel sowie ein Wahlkuvert. Zur Wahlkarte gibt es auch ein Beiblatt, auf dem die veröffentlichen Wahlvorschläge angeführt sind. Nach dem Ankreuzen der gewünschten Partei und der eventuellen Vergabe einer Vorzugsstimme muss der Stimmzettel in das Kuvert und dieses anschließend in die Wahlkarte gegeben werden. Auf der Wahlkarte muss der Wähler mit seiner Unterschrift bestätigen, dass der Stimmzettel persönlich, unbeeinflusst und unbeobachtet ausgefüllt wurde.

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