Ab dem 1. Februar 2014 ist es nun so weit. IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl.
Dies soll ein einheitliches Zahlungssystem in ganz Europa ermöglichen und wird durch eine Bestimmung des EU-Parlamentes geregelt. In Kraft tritt die neue Regelung ab sofort, die Übergangsfrist endet dann mit 31.Juli 2014.
Die wesentlichen Vorteile des neuen Reglements liegen in der Vereinheitlichung des europäischen Zahlungssystems, was Überweisungen gleichzeitig sicherer und schneller werden lässt.
In erster Linie sollten sich IBAN und BIC bereits auf allen neueren Bankkarten befinden. Sollte dies nicht der Fall sein können sich Kunden auch einfach nur den eigenen IBAN merken, den BIC benötigt man nur wenn eine internationale Überweisung getätigt werden soll.
So merkt man sich den IBAN
Folgend ein Beispiel, wie sich der IBAN bei uns in Österreich zusammensetzt.
Beispiel: AT 34 12345 67890123456
AT = Österreich
34 = Zweistellige Prüfziffer
12345 = An dieser Stelle befindet sich die Bankleitzahl
67890123456 = Zuletzt Ihre eigene Kontonummer